G.8. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 brachte das SKE die Eingabe der Gesuchgegnerin zur Kenntnis und setzte ihr eine Frist für allfällige letzte Bemerkungen bis zum 11. November 2020. G.9. Die Gesuchgegnerin liess mit Schreiben vom 10. November 2020 letzte Bemerkungen erstatten und an den bisherigen Anträgen und Ausführungen festhalten. Das Schreiben wurde dem Gesuchsteller am 12. November 2020 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen.