7. Für die Erstellung eines nachträglichen Sichtschutzzauns sei eine Entschädigung von CHF 9'000.00 auszurichten. Es sei festzustellen, dass der Enteigner mit der Erstellung eines Sichtschutzzauns und den Erstellungskosten im Umfang von CHF 9'000.00 einverstanden ist. -4- 8. Es seien die Inkonvenienzen zu entschädigen im Umfang von mindestens CHF 1'516.55. 9. Es sei ein Augenschein mit Verhandlung durchzuführen.