5. Die Edelkastanie im westlichen Bereich der Parzelle aaa sei mit geeigneten Massnahmen zu erhalten. In diesem Fall sei die Entschädigung für die Beseitigung der Pflanzen gemäss Begehren Ziffer 3 um CHF 15'000.00 zu reduzieren. 6. Vor Baubeginn sei ein Rissprotokoll zu erstellen und die von der Enteignung betroffene Fläche sei mit einer Abschrankung zu sichern.