B. Der Rechtserwerb konnte mit den vom Projekt betroffenen Grundeigentümern bis auf eine Ausnahme vertraglich geregelt werden. Mit Eingabe vom 5. März 2020 ersuchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (nachfolgend: BVU) um Genehmigung der zustande gekommenen Enteignungsverträge und Vereinbarungen sowie um Einleitung des Enteignungsverfahrens für den offenen Rechtserwerb.