A. Der Kanton Aargau (nachfolgend: Gesuchsteller) beabsichtigt, die Kantonsstrasse K 243 auszubauen und mit einem Gehweg zu versehen. Weiter sollen die Bushaltestellen gelenkbustauglich und hindernisfrei ausgestaltet werden. Das Projekt wurde mit Beschluss des Regierungsrates vom 21. Dezember 2016 (RRB Nr. 2016-001593) genehmigt. Gleichzeitig wurde das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993).