1. Die Parteien haben sich auf das Folgende geeinigt: - Die Inbesitznahme der Flächen der Parzelle H gemäss Landerwerbsplan vom 27. März 2020 wird auf den 1. März 2021 bewilligt. - Die Abschlagszahlung von Fr. 13'000.00 ist vor der Inbesitznahme zu bezahlen. - Eine allfällige Differenz zwischen Abschlagszahlung und endgültiger Entschädigungsfestsetzung (Nachzahlung) ist vom Kanton mit 1,25 % ab 1. März 2021 zu verzinsen. 2. Das Verfahren 4-EV.2020.34 wird als durch Einigung erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. -6- Der Entschädigungsstreit (Hauptverfahren; 4-EV.2020.33) wird weitergeführt.