4. Die Bewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung bedeutet nur einen prozessualen Zwischenentscheid auf dem Weg zum Endurteil in der Entschädigungsfrage. Über die Kosten ist gesamthaft im weiterlaufenden Hauptverfahren zu befinden. In diesem bleibt eine gütliche Einigung selbstverständlich jederzeit weiterhin möglich. Das Gericht beschliesst: