Im Vordergrund stand das Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen wurden besprochen. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Enteignungsverfahrens an sich, und zwar sowohl für die vorzeitige Besitzeinweisung als auch für die Entschädigungsfestsetzung, sind ein rechtkräftiger Enteignungstitel und ein rechtskräftiges Projekt, die beide vorhanden sind (Erw. 1.1., Protokoll, S. 2/3). Die Dringlichkeit des Projekts wurde bejaht (Protokoll S. 4).