4.12. Andere Einbussen sind weder geltend gemacht noch ersichtlich. Dem Gesuchgegner sind zusammenfassend somit für die Abtretung Fr. 10.00/m2 und für die Sichtzonen Fr. 5.00/m2 zu bezahlen. Alle darüber hinaus gehenden Begehren sind abzuweisen. Der Gesuchsteller hat vor Inbesitznahme der Abtretungsfläche eine Anzahlung von Fr. 13'000.00 geleistet. Er schuldet dem Gesuchgegner noch die Differenz zur definitiv zu zahlenden Entschädigung, welche erst nach Vermessung durch den Grundbuchgeometer genau berechnet werden kann.