Die Situation bei den Einmündungen der Gemeindestrassen (Parzellen O und N) in die D-Strasse sei problematisch. Es müsse schon heute freie Sicht gewährleistet werden. Daran habe sich der Bewirtschafter aber nicht immer gehalten, weshalb die Gemeinde habe intervenieren müssen. Mit - 17 - der Grundbuchanmerkung der Sichtzonen ergebe sich keine Schlechterstellung. Auf eine Entschädigung sei daher zu verzichten (Eingabe vom 18. Februar 2021 S. 7). Falls an der Praxis festgehalten werde, sei eine pauschale Entschädigung von Fr. 1'400.00 festzusetzen.