Gemäss Projektleiter gab es während der Bauphase seines Wissens keine besonderen Probleme mit dem Littering (Protokoll II S. 8). Was die kontaminierte Erde betreffe: Der Humus auf dem 1 m breiten Bankett werde jeweils - ungetestet - als kontaminiert betrachtet und entsorgt. Der Grundeigentümer habe zusätzlich einen Abstand von ½ m einzuhalten. Weiter hinten sollte die Belastung des Bodens kein Problem mehr sein. Zudem sei die Schadstoffbelastung keine Folge der Enteignung (Protokoll II S. 9).