Der Gesuchgegner macht geltend, es seien infolge des Strassenbauprojekts Emissionen (illegale Abfallentsorgung, Abgase, Lärm) zu erwarten. Die dafür geschuldete Entschädigung sei ebenfalls in der Forderung für die Landabtretung enthalten. Der darauf entfallende Anteil wird nicht beziffert (Erw. 4.1.). An der Verhandlung vom 17. November 2021 ergänzte er, es werde Abfall aus den vorbeifahrenden Fahrzeugen geworfen, der von den Landwirten eingesammelt werden müsse. Diese Belastung werde mit dem Strassenausbau, welcher eine Verkehrszunahme bewirken werde, noch zunehmen (Protokoll II, S. 8).