4.7.3. Ein Abschnitt von rund 129 m2 am Rande der Abtretungsfläche ist zudem mit einem Durchleitungsrecht belastet. Die Leitung liegt angeblich weniger als 80 cm unter dem Boden. Der Gesuchsteller verlangt daher einen Abzug von 33.33 % auf den Landpreis mit Verweis auf die Empfehlung "Entschädigungssätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland" (Beilage 8 zur Stellungnahme vom 18. Februar 2021). Dieses Dokument enthält Empfehlungen für die Abgeltung von Durchleitungsrechten für erdverlegte Leitungen. Die Entschädigungen hängen vom Aussendurchmesser der Leitung ab und betragen im Minimum Fr. 5.81/m1 für 50 Jahre.