Die konkrete Höhe auf der Abtretungsfläche ist beweismässig bisher nicht detailliert erstellt. Es ist indessen davon auszugehen, dass sich dieser Aufwand nur auf wenige Rappen pro m2 belaufen würde (vgl. Protokoll II S. 7). Selbst wenn man die unbelegten Fr. 0.30/m2 der kantonalen Rechnung zugrunde legen würde, bliebe die Abweichung ohne weiteres in der ausgewiesenen Schätzungstoleranz. Nach - 14 - Auffassung des SKE besteht kein Anlass, die zwar grosszügige, aber jedenfalls etablierte Bewertungspraxis eines Ansatzes von Fr. 10.00/m2 für Ackerland nachträglich in einem Einzelfall kleinlich zu relativieren.