Infolge Übergangs zur Infrastrukturfläche wird die Last auf der Abtretungsfläche an den Kanton aufgehoben. Dieser Vorteil ist jedoch nur dem Enteigner zugänglich und daher nicht zu berücksichtigen. Grundsätzlich bliebe die Weg- und Drainageunterhaltspflicht daher als Bewertungsfaktor beachtlich. Die Abgabe ist jedoch sehr gering (jährlich zwischen mindestens Fr. 20.00 für alles Land eines Eigentümers und knapp Fr. 100.00 für die Gesamtparzelle J von über 1,5 ha). Die konkrete Höhe auf der Abtretungsfläche ist beweismässig bisher nicht detailliert erstellt.