Die auf der Parzelle J im Grundbuch angemerkte Weg- und Drainageunterhaltspflicht bleibt gemäss Enteignungsvertragsentwurf auf den Abschnitten, die an die Gemeindestrassenparzellen N und O gehen (total 6 m2), bestehen, auf dem mit der Kantonsstrasse zu vereinigenden Abschnitt (1'219 m2) wird der Eintrag jedoch gelöscht. Die Zustimmung zur Löschung der Abteilung Landwirtschaft des DFR liegt vor.