Die Zweifel des Gesuchgegners an der Auskunft der Fachstelle sind nicht berechtigt. Er hat selber denn auch keine höher gehandelten Preise in der relevanten Zeitspanne nennen können. Auf die von der Abteilung Landwirtschaft eingeholten Preise darf abgestellt werden. 4.6. 4.6.1. Der Gesuchgegner verlangt ein Mehrfaches der gehandelten Preise als Entschädigung für die Abtretungsfläche. Er verweist auf das neu in Kraft gesetzte eidgenössische Recht, das zwar nicht direkt anwendbar, aber doch zu berücksichtigen sei.