Der Landwert für die belastete Fläche sei infolge des Minderwerts um 33.33 % auf Fr. 6.45/m2 zu reduzieren (nach der Empfehlung des Schweizerischen Bauernverbands "Entschädigungssätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland" wären es 50 %). Insgesamt sei die Abtretungsfläche mit Fr. 11'463.25 (1'096 m2 à Fr. 9.70/m2 + 129 m2 à Fr. 6.45/m2) zu entschädigen (Eingabe vom 18. Februar 2021 S. 5 f.). Die angeführten Minderwerte am abzutretenden Land werden vom Gesuchgegner bestritten (Eingabe vom 1. März 2021 S. 3).