Die Parzelle J sei zudem auf einer Fläche von 129 m2 mit einem Durchleitungsrecht belastet. Die Leitung führe entlang der Grundstückgrenze und liege demnach vollständig in der Abtretungsfläche. Sie sei mit nur 70 cm überdeckt. Die Dienstbarkeit könne nach der Abtretung auf der Restfläche gelöscht werden. Der Landwert für die belastete Fläche sei infolge des Minderwerts um 33.33 % auf Fr. 6.45/m2 zu reduzieren (nach der Empfehlung des Schweizerischen Bauernverbands "Entschädigungssätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland" wären es 50 %).