In Abweichung vom ursprünglichen Angebot im Enteignungsvertragsentwurf werden die Entschädigungssätze reduziert. Der Gesuchsteller führt dazu aus, die Parzelle J sei mit einer Weg- und Drainageunterhaltspflicht belastet. Der Gesuchgegner habe sich an den Unterhaltskosten mit Fr. 0.60/Are, mindestens aber mit Fr. 20.00 pro Jahr zu beteiligen. Für die Abtretungsfläche von 1'225 m2 ergebe das Fr. 7.35 pro Jahr bzw. Fr. 367.50 in 50 Jahren. Das führe zu einer Reduktion des Verkehrswerts um Fr. 0.30/m2 auf Fr. 9.70/m2 (Fr. 367.50 ÷ 1'225 m2).