4.2. Der Gesuchsteller moniert, es sei unklar, wie der Gesuchgegner auf die offensichtlich übersetzte Entschädigungsforderung von Fr. 60.00/m2 gekommen sei. Zu entschädigen sei der Verkehrswert, also der am Markt bezahlte Preis. In der Region R. werde für Landwirtschaftsland zwischen Fr. 3.00/m2 (schlechtes Land) und Fr. 10.00/m2 (gutes Land) bezahlt. Im Enteignungsverfahren dürfe nicht mehr als der effektive Schaden bezahlt werden.