Es liege am Gesuchsteller darzulegen, weshalb der Wert des Landes nur Fr. 10.00/m2 sein solle. Das Gemeinwesen könne den Wert des zu enteignenden Landes nicht frei bestimmen. Aus der E-Mail des Leiters Boden und Pachtrecht (Departement Finanzen und Ressourcen) vom 18. Dezember 2020 ergebe sich nicht, wie der Wert ermittelt worden sei. Zudem handle es sich um eine reine Parteibehauptung, da die Auskunft von einem Kantonsangestellten stamme (Eingabe vom 1. März 2021 S. 2 f.). Er (der Gesuchgegner) verkaufe das Land jedenfalls nicht für einen solchen "Spottpreis". - 10 -