das dürfe nicht dazu führen, dass ihm ebenfalls zu wenig bezahlt werde (Eingabe vom 4. Januar 2021 S. 2 f.). Die andern hätten die Entschädigung nur akzeptiert, weil sie sich keine Chancen in einem Verfahren gegen den Kanton ausrechneten. Es sei ihnen wahrheitswidrig erklärt worden, dass man aufgrund des BGBB nicht mehr als Fr. 10.00/m2 bezahlen dürfe (Eingabe vom 1. März 2021 S. 3).