In den Fr. 60.00/m2 seien auch die Abgeltung des Minderwerts des Restgrundstücks sowie die Entschädigung für die infolge des Strassenbauprojekts zu erwartenden Emissionen (illegale Abfallentsorgung, Abgase, Lärm) enthalten. Falls der Gesuchsteller die Höhe der Entschädigungsforderung bestreite, habe er aufzuzeigen, wo eine gleichwertige Liegenschaft zum offerierten Preis von Fr. 10.00/m2 erworben werden könne. Nur eine vollwertige Entschädigung sei verfassungskonform. Die übrigen Betroffenen hätten eine zu tiefe Entschädigung akzeptiert; das dürfe nicht dazu führen, dass ihm ebenfalls zu wenig bezahlt werde (Eingabe vom 4. Januar 2021 S. 2 f.).