Auch die Gemeinde R., die freiwillig nach möglichen Realersatzflächen gesucht hat, kann kein geeignetes Land anbieten. Selbst der ortsansässige Gesuchgegner konnte auf entsprechende Frage keine mögliche Ersatzfläche angeben (Protokoll der Verhandlung vom 15. September 2021 [nachfolgende Protokoll II] S. 5). Er ist sodann nicht aktiver Landwirt (Protokoll I S. 7). Er hat die Parzelle J -9- verpachtet. Die Abtretung trifft ihn nicht existentiell. Ein Anspruch auf Realersatz ist unter den gegebenen Umständen klar zu verneinen. Die Entschädigung ist daher in Geld zu entrichten.