1.3.2. Die Vertretung des Kantons in Enteignungsverfahren obliegt dem BVU. Innerhalb des Departements wurde die Sektion Landerwerb mit der Aufgabe betraut. Sie schliesst Verträge mit betroffenen Grundeigentümern und veranlasst beim SKE die Einleitung des Enteignungsverfahrens. Sie vertritt im Streitfall den Kanton vor Gericht. Der Regierungsrat hat dies im Beschluss vom 8. Juni 2016 (RRB Nr. 2016-000628) ausführlich dargelegt. Der Entscheid wurde in der Sammlung des BVU publiziert (www.ag.ch > bvu > bauen > baurecht > entscheidsammlung).