E.1. Die Sektion Landerwerb nahm mit Eingabe vom 18. Februar 2021 Stellung zu den Entschädigungsbegehren des Gesuchgegners. Die Anträge lauten: "1. Die Begehren des Gesuchgegners seien abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. -4- 2. Der Rechtserwerb sei gemäss Entwurf des aktualisierten Enteignungsvertrags und gestützt auf die nachfolgenden Begründungen zu genehmigen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen."