a) für die Landabtretung: Fr./m 2 60.— und damit gesamthaft Fr. 73'500.--; b) für die Entschädigung von Rechtseinräumung / Eigentumsbeschränkung: Fr. 9'090.--. 3. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Staat Aargau aufzuerlegen." Die Eingabe wurde dem Kanton zur Kenntnis gebracht.