d des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993). A.2. Mit Schreiben vom 24. November 2020 ersuchte die Sektion Landerwerb des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), um Anordnung und Einleitung des Enteignungsverfahrens (§ 151 Abs. 1 BauG). Gleichzeitig wurde ein Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung gestellt (§ 157 BauG). A.3. Mit einer Ausnahme konnten alle erforderlichen Rechtserwerbe einvernehmlich geregelt werden. Die Verträge wurden dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt.