8. 8.1. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 15'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 660.00 und den Auslagen von Fr. 300.00, insgesamt Fr. 15'960.00, sind zu 85 % (Fr. 13'566.00) von der Gesuchgegnerin und zu 15 % (Fr. 2'394.00) vom Gesuchsteller zu bezahlen. 8.2. Die Gesuchgegnerin hat dem Gesuchsteller einen Parteikostenersatz von Fr. 16'660.00 (inkl. MWST und Auslagen) auszurichten. Zustellung - Gesuchsteller (2) - Gesuchgegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterin, mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) - 55 - Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde