5. Der Enteignungsvertragsentwurf zwischen dem Gesuchsteller und der Gesuchgegnerin wird zum integrierten Bestandteil dieses Entscheids erklärt, soweit er den vorangehenden Bestimmungen nicht widerspricht. 6. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderungen sowie die Handänderungen zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle des Nachführungsgeometers und unter Nachweis der erfolgten Zahlungen gemäss vorstehender Ziffer 1 dem Grundbuchamt J._____ zur Eintragung anzumelden. 7. Die Vermessungs- und Handänderungskosten werden dem Gesuchsteller auferlegt.