1.4. Die Belastung durch das Fuss- und Fahrwegrecht von ca. 96 m2 auf der Parzelle bbb und von ca. 17 m2 auf der Parzelle ccc hat der Gesuchsteller der Gesuchgegnerin mit Fr. 83.00/m2 zu entschädigen. Für den künftigen Wegunterhalt hat ihr der Gesuchsteller eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 25.00/m2 auszurichten.