Bliebe noch eine Wertminderung des Bodens infolge der Umfahrungsstrasse. Bisher war eine Mischnutzung auf den Streitparzellen nicht zulässig. Der Landwert der Streitparzellen basiert auf der Nutzung als Gewerbeland. Einen Landwert basierend auf einer Mischnutzung ohne Umfahrungsstrasse, der sich infolge der Umfahrungsstrasse verschlechtern könnte, gibt es nicht. Sollte die Mischnutzung wider Erwarten in der Zone Ar I zugelassen werden, würde sich der Landwert gegenüber dem bisherigen Gewerbelandwert (ohne Umfahrungsstrasse) verbessern (nicht verschlechtern).