Das Fuss- und Fahrwegrecht auf den Parzellen bbb und ccc ist mit Fr. 83.00/m2 und der künftige Wegunterhalt mit Fr. 25.00/m2 zu entschädigen (Erw. 7.2.6.). Für den gegenüber der Umfahrungsstrasse einzuhaltenden grösseren Abstand ist keine Entschädigung geschuldet. Die Zuteilungsflächen aus der Zone öBA sind mit Fr. 50.00/m2 und das auf der Zuteilungsfläche liegende Wegrecht mit Fr. 8.00/m2 abzugelten (Erw. 7.3.2.8.). Das Fuss- und Fahrwegrecht zur Sicherstellung der internen Verbindung der Parzelle aaa mit der neuen Parzelle ist entschädigungslos einzuräumen. Die Konditionen einer allfälligen Verpachtung der Abtretungsfläche sind im Pachtvertrag zu regeln (Erw.