9.10. Weitere Inkonvenienzentschädigungen sind nicht gefordert. Im Rahmen des Projekts wurden diverse Sachleistungen erbracht. So wurden etwa die vorübergehend beanspruchten Flächen in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Diesbezüglich ist zwischen den Parteien nichts mehr umstritten (Protokoll, S. 8). 10. 10.1. Im nächsten Schritt ist die im Rahmen der Zusicherung zu bezahlende Entschädigung festzulegen. Gemäss Zusicherung werden insgesamt 145 m2 der Parzellen aaa und ccc von Lärmimmissionen über dem Planungswert betroffen sein (Erw. 9.8.4.).