9.9.4.4. Die Gesuchgegnerin vertritt die Auffassung, eine Umzonung in eine Mischzone mit einem Wohnanteil von maximal 1/3 sei in naher Zukunft wahrscheinlich. Es gäbe Bestrebungen, die Arbeitszone dem Wohnen wieder zugänglich zu machen (Protokoll, S. 10). Die BNO-Revision befinde sich momentan im Mitwirkungsverfahren. Rund ein Drittel der Einwendungen bezögen sich auf die Wohnnutzung in der Arbeitszone (Protokoll, S. 21; vgl. E-Mail von Gemeindeschreiber O._____ vom 28. November 2023).