9.9.2.3. Geht es um den Bau einer neuen Verkehrsanlage, sind die Immissionen nur insoweit unvorhersehbar, als das Bauprojekt beim Erwerb des Grundstücks oder bei der Erstellung des Gebäudes noch nicht bekannt war. Wer nach dem Bekanntwerden eines Infrastrukturprojekts einen Grundstückpreis bezahlt, der die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht berücksichtigt, hat die finanziellen Folgen selbst zu tragen. Hat er aber einen tieferen - 44 -