9.9.2.2. Dem hält die Gesuchgegnerin entgegen, aufgrund der peripheren Lage der Grundstücke hätten weder sie noch ihre Rechtsvorgänger mit einer Zunahme von Immissionen rechnen müssen. Das gelte auch für die Parzelle bbb (mit Hinweis auf BGE 111 Ib 233; 134 II 145). Zudem sei infolge laufender Rechtsmittelverfahren mit den Umweltschutzverbänden, deren Ausgang im Jahr 2014 noch offen gewesen sei, nicht klar gewesen, ob die Parzellen aaa, bbb und ccc vom Strassenprojekt betroffen würden. Die Neugründung der A._____ AG sei einzig steuerrechtlich motiviert gewesen. Familienintern sei die alte Firma am 20. November 2013 übernommen worden (Verkauf durch L.___