Gemäss Eintrag habe die Gesellschaft u.a. beabsichtigt, die XR zu übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt sei offenkundig gewesen, dass die Umfahrungsstrasse im fraglichen Bereich geplant war (öffentliche Auflage des ersten Projekts im Mai 2012). Der heutige einzige Verwaltungsrat der Gesuchgegnerin habe als Berater der damaligen Eigentümer fungiert. Im Zeitpunkt der ersten öffentlichen Projektauflage hätten die Parzellen aaa, bbb und ccc B._____ bzw. der A._____ AG AD (heute: K._____ AG) gehört.