Nach dem Wortlaut der Zusicherung sind insgesamt 145 m2 von Immissionen über dem Planungswert betroffen und zu entschädigen. Diese Aussage ist unmissverständlich. Für ein Abweichen besteht kein Grund. 9.8.5. Als abschliessendes Zwischenfazit zur Auslegung der Zusicherung ist festzuhalten, dass diese eine gewerbliche Nutzung der lärmbetroffenen Streitgrundstücke im Auge hatte und eine Entschädigung gestützt auf die Zusicherung nur für die darin explizit angegebenen Teilflächen geschuldet ist. - 42 -