An der Gemeindeversammlung gab es zwar Widerstand gegen die beantragte, noch restriktivere als die bisherige Bestimmung betreffend Wohnnutzung. Dieser kam aber von Eigentümern von Liegenschaften an der QQ-Strasse, wo die Verhältnisse sich von jenen im Gebiet der Streitgrundstücke deutlich unterscheiden (weitgehend überbaut mit relativ vielen Wohnungen, keine Umfahrungsstrasse; vgl. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. September 2016). Die Gemeindeversammlung fand zwar erst nach der Zusicherung statt. Die Zonenplanänderung war aber schon seit mehreren Jahre Thema und es hatte zudem ein Mitwirkungsverfahren stattgefunden.