War aufgrund der Umstände von einer künftigen Mischnutzung der Streitgrundstücke auszugehen? Die Streitgrundstücke lagen im Jahr 2016 noch in der Gewerbe- und Industriezone, in welcher nur einzelne Wohnungen bewilligt werden konnten, sofern sie den wohnhygienischen Anforderungen genügten. In der damals laufenden BNO-Revision sollte u.a. der Schutz des Arbeitsplatzgebiets vor dem immer höheren Druck der Wohnnutzung verbessert werden. An der Gemeindeversammlung gab es zwar Widerstand gegen die beantragte, noch restriktivere als die bisherige Bestimmung betreffend Wohnnutzung.