Der Gesuchsteller hat die Zusicherung zweifellos in Bezug auf eine gewerbliche Nutzung abgegeben. Er hat von der G._____ AG den Kurzbericht "Abklärungen Lärm" vom 28. April 2016 eingeholt (Beilage 3 zur Eingabe des Gesuchstellers vom 16. August 2021). Dessen Ergebnis (lärmbetroffene Flächen der Parzellen aaa und ccc) ist Grundlage der Entschädigungszusicherung. Die G._____ AG ging von einer gewerblichen Nutzung mit nur ausnahmsweiser Wohnnutzung für standortgebundene - 40 -