Die Parzelle bbb ist in der Zusicherung des Regierungsrats nicht enthalten. In Bezug auf die Immissionsentschädigungsforderungen betreffend die Parzelle bbb wird daher vorab die Entschädigungspflicht (Vorliegen der Entschädigungsvoraussetzungen bei Enteignung nachbarrechtlicher Abwehrrechte) zu klären sein. 9.8.2. Strittig ist sodann, ob die Zusicherung eine Wohnnutzung in der Zone Ar I einschliesse.