Die Zusicherung beziehe sich auf eine gewerbliche Nutzung, was sich aus der Beurteilungsgrundlage (Kurzbeurteilung G._____ AG vom 28. April 2016) ergebe. Die G._____ AG sei davon ausgegangen, dass in der Zone Ar I Wohnungen einzig für standortgebundenes Personal zulässig sei. Die Zusicherung des Kantons beziehe sich daher auf die Überschreitung der um 5 dB(A) erhöhten Planungswerte der ES III für betriebliche Nutzungen betreffend die Parzellen aaa und ccc. Die Zusicherung sei flächenmässig klar beschränkt.