gekommen. Im Vergleich sei für diese Grundstückflächen, die von der Überschreitung des Planungswerts (für gewerbliche Nutzung) betroffen seien, vereinbart worden, dass eine Entschädigung ausgerichtet werde, deren Höhe im Landerwerbsverfahren festzulegen sei. Die Zusicherung beziehe sich auf eine Grundstückfläche, nicht auf eine Geschossfläche. Basis sei die Grundstückfläche auf der Höhe von 11 m. Auf der Parzelle aaa sei eine bebaubare (ausserhalb von Grenz- und Strassenabstand liegende) Fläche von 115 m2, auf der Parzelle ccc eine solche von 30 m2 von Überschreitungen des Planungswerts betroffen.