In Bezug auf die Parzellen aaa und ccc habe die Gesuchgegnerin im Einwendungsverfahren (Projektverfahren) beantragt, es sei sicherzustellen, dass der Lärmschutz so ausgestaltet werde, dass bei einer späteren Umzonung der Grundstücke die Planungswerte für Mischzonen (ES III) eingehalten würden. Andernfalls sei eine Entschädigung zu bezahlen. Zudem seien Inkonvenienzen gefordert worden. Daraufhin sei das Lärmgutachten der G._____ AG in Auftrag gegeben worden. Es gehe von mässig störender Gewerbenutzung aus, ohne nächtliche Tätigkeiten. Die Planungswerte der ES III am Tag seien daher mit einem Betriebszuschlag von 5 dB(A), also mit 65 dB(A) geprüft worden.