Wohnungen seien sodann in der Zone Ar I auch nach der BNO-Revision von 2016 noch bewilligt worden. Das Bauvorhaben XS mit 30 % Wohnanteil stehe kurz vor der Fertigstellung. Der Gesuchsteller halte in der Eingabe vom 16. August 2021 (Ziff. 81) sodann selber fest, dass die Zusicherung auf der Basis beruhe, dass die Gesuchgegnerin auch bei einer späteren Umzonung in eine Mischzone schadlos zu halten sei.