"Die Parzellen Nrn. aaa und ccc werden durch Lärmimmissionen in geringem Mass über die zulässige Planungswerte belastet. Der Kanton erklärt sich bereit, die entsprechenden lärmbelasteten Flächen von 115 m2 (Parz. aaa) und 30 m2 (Parz. ccc) zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung wird im nachfolgenden Landerwerbsverfahren geregelt." 9.5. Die Gesuchgegnerin verlangt gestützt auf die Zusicherung eine Entschädigung von Fr. 2'366'554.00 (Einmal-Entschädigung für Mindermieteinnahmen von Fr. 1'344'714.00 plus Mehrkosten für Schallschutzmassnahmen von Fr. 1'021'840.00).