RRB Nr. 2018-000029 vom 17. Januar 2018 basiert auf der Stellungnahme vom 6. Juni 2016 der Abteilung Tiefbau des BVU zu den Projekteinwendungen der A._____ AG. Die A._____ AG hat die Einwendungen daraufhin am 15. Juni 2016 zurückgezogen. Der Regierungsrat hat die Zusicherungen der Stellungnahme des BVU vom 6. Juni 2016 wörtlich in seinem Abschreibungsbeschluss vom 17. Januar 2018 übernommen. 9.4. Die Zusicherung betreffend Lärmimmissionen lautet: